Rechte können in kurzer Zeit erlöschen

 

Beispiel:

 

In Arbeits- und Tarifverträgen sind häufig Bestimmungen über sogenannte Ausschlussfristen enthalten. Diese Klauseln legen fest, dass Rechte innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. drei Monate nach Fälligkeit) geltend gemacht sein müssen, andernfalls erlöschen sie.

 

So kann z. B. ein Lohnanspruch oder ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in wenigen Monaten ersatzlos erlöschen, wenn man ihn nicht rechtzeitig und formwirksam geltend gemacht hat, und dies im Zweifel auch beweisen kann.

 

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