Was die Arbeit eines Anwalts kostet, hängt von vielen Faktoren ab. Jeder Fall hat seine speziellen Bedingungen. Um die Kostensituation für Sie so transparent wie möglich zu machen, erhalten Sie hier schon einige Informationen.

Tätigkeiten in Gerichtsverfahren rechne ich nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab.

Mein üblicher Stundensatz im außergerichtlichen Bereich liegt bei 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Abrechnungen nach Zeit erhalten Sie mit der Abrechnung eine genaue Aufstellung meiner Tätigkeiten.

Bei arbeitsrechtlichen Problemen und Konflikten besteht per Gesetz weder außergerichtlich noch in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht ein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder eines Beistandes (§ 12a ArbGG).

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