• Literatur- und Rechtsprechungsrecherche
  • Terminsvertretung (Güte- oder Kammertermin), Ausarbeitungen bei speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen (z. B. Berufungsbegründung, Berufungserwiderung, Revision), in gutachterlicher Form oder schriftsatzfertig
  • Absolut verlässliche und termintreue Mitarbeit / Kooperation bei umfangreicheren Mandaten im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft
  • Übernahme komplexer oder verfahrener Fälle in jeder Phase der Bearbeitung
  • Tarifvertragsauskünfte Bayern aus der amtlichen Tarifsammlung (auch über die nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge aller Branchen)
  • Tarifvertragsauskünfte – alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge bundesweit
  • Sie haben die Garantie, dass keinerlei konkurrierende Anwaltsleistung aus dem„Haus der Beratung“ angedient und Ihr bestehendes Mandatsverhältnis absolut respektiert wird

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