Hintergrundinformationen zu Tarifverträgen

 

 

Bundesweit sind derzeit rund 73.000 Tarifverträge als gültig in die Tarifregister eingetragen.

Davon sind derzeit ca. 500 allgemeinverbindlich.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge wirken wie ein Gesetz für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ihrem jeweiligen räumlichen und fachlichen Geltungsbereich

(z. B. „Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des bayerischen Bäckerhandwerks").

Die weit überwiegende Zahl der Tarifverträge ist jedoch nur unter ganz speziellen Voraussetzungen anwendbar, abhängig unter anderem von den Mitgliedschaften im tarifschließenden Verband, vom Inhalt des Arbeitsvertrages, vom jeweiligen Arbeitgeber, den Geschäftsbereich(en) und von der Stellung und Aufgabe des Arbeitnehmers im Betrieb.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geben in der Regel keine Auskünfte über die Tarifvertragsinhalte und die speziellen Anwendungsvoraussetzungen. Sie verweisen meist darauf, die betroffene Person oder Firma könne ja Mitglied im Verband werden, dann erhalte sie alle relevanten Tarifinformationen und eine entsprechende Beratung.

Dies ist höchst problematisch. Denn häufig sehen sich gerade Arbeitnehmer (teils auch Arbeitgeber) einer Geltung von Tarifverträgen ausgesetzt, weil eine Arbeitsvertragsvorlage eine entsprechende Klausel enthält, wie z. B. „Es finden die fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge Anwendung“.

Wer schon einmal versucht hat, unabhängig von den Verbänden hierzu konkrete Auskünfte zu erhalten, der weiß, dass dies äußerst schwierig, teils nur mit hohen Kosten und/oder langem zeitlichen Vorlauf möglich ist.

Hier kann ich weiterhelfen und schnell und kostengünstig qualifizierte Auskünfte erteilen.

Grundlage hierfür ist vor allem die kostenpflichtige Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Diese große Tarifsammlung enthält ca. 2.500 auf Bayern bezogene Tarifverträge. Diese halte ich in meiner Kanzlei immer auf dem aktuellsten Stand.

 

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